Weil die Häuser bald in einem schlechten Zustand waren, erteilte das kantonale Hochbauamt 1985 einen Studienauftrag für eine Neuüberbauung des Areals. Bei den einzelnen Varianten berücksichtigte man nicht nur die Liegenschaften, die bereits dem Kanton gehörten, sondern das gesamte historische Geviert. Der Kanton plante Neubauten für die Spitalangestellten und ein neues Parkhaus. Gerade letzteres sorgte für grossen Widerstand in der Bevölkerung. Im Quartier ging das Gerücht um, dass es dem Spital in erster Linie um Parkplätze und nicht um Wohnungen gehe. Viele Eigentümer:innen dachten zudem gar nicht daran, ihre Häuser zu verkaufen. Schon bald fanden sich die Anwohnenden zusammen und forderten den Regierungsrat mittels einer Petition auf, «der Zerstörung dieses Quartiers, mit seinem hohen Wohnwert und einer guten Streuung des Privateigentums Einhalt zu bieten, und dafür besorgt zu sein, dass die Liegenschaften, welche im Besitz des Kantons sind, unterhalten und gepflegt werden.»
Im darauffolgenden politischen Schlagabtausch errangen die Anwohnenden 1986 einen ersten Erfolg, als der Stadtrat von Winterthur die Häuser ins einstweilige Inventar der Schutzobjekte aufnahm. Damit waren jegliche Abbrüche bewilligungspflichtig. Während im Kantonsrat heftig über das Für und Wider der Neuüberbauung gestritten wurde, gab die Stadt Winterthur ein Gutachten beim Industriearchäologen Hans-Peter Bärtsch in Auftrag, das 1986 die Schutzwürdigkeit der Häuser als Gesamtensemble feststellte. Seit 1987 steht das gesamte Quartier unter Denkmalschutz.