Wohnhäuser
Büchi-Haus
Salstrasse 20
Das sogenannte «Büchi-Haus» war ein historisches Mehrfamilienhaus an der Ecke Neuwiesen- und Salstrasse in Winterthur. Obwohl mehrere Gutachten die Schutzwürdigkeit der Liegenschaft hervorhoben, wurde das Gebäude 2020 nach einem langjährigen politischen und juristischen Streit abgebrochen. Der Fall entwickelte sich zu einem vielbeachteten Beispiel für die Spannungen zwischen Denkmalpflege, Verdichtung und Eigentumsrechten.
Adresse
Salstrasse 20
8400 Winterthur
2020: Salstrasse / Neuwiesenstrasse, Mehrfamlienhaus (Abbruchobjekt)
Foto: winbib, Andreas Mader (Signatur FotDig_Mader_ 0220)
Ein schutz(un)würdiges Haus
Das sogenannte «Büchi-Haus» wurde 1896 nach den Plänen des Winterthurer Architekten Hermann Siegrist-Allweyer errichtet. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit rostroter Klinkerfassade, dass sich an der Ecke Neuwiesen-Salstrasse befand und damit eine prominente Stellung einnahm. Die Liegenschaft gehörte lange Zeit der bürgerlichen Familie Büchi-Ehrensperberger. Der bekannteste Bewohner war der Ingenieur Albert Büchi, der 1939 von der ETH Zürich für die bereits 1905 erfolgte Erfindung des Turboladers mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet wurde. 2012 liess die Stadt Winterthur einen Weg nach ihm benennen.
Bereits 1993 kam ein denkmalpflegerisches Gutachten zum Schluss, dass es sich bei der Liegenschaft um ein schutzwürdiges Objekt handelt, da es ein typischer Vertreter eines mittelständischen Zeilenhauses im Stil des Historismus ist. Besonders herausgehoben wurde dabei die weitgehend intakte Innenausstattung, was ein Sonderfall unter den Winterthurer Villen darstellte. 2004 wurde das Büchi-Haus im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Inventars schützenswerter Bauten der Stadt Winterthur erneut begutachtet – allerdings nur durch einen äusserlichen Augenschein. Das Gutachten von 1993 lag den Bearbeitenden nicht vor und so schaffte es die Liegenschaft knapp nicht ins Inventar.
Als 2016 die Corti Immobilien AG ein Baugesuch für den Abbruch der historischen Liegenschaft stellte, befand sich die Liegenschaft nicht im kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten. Dennoch liess der damals zuständige Bauvorstehen Josef Lisibach (SVP) das Gesuch prüfen. Der Stadtrat kam zum Schluss, dass es nicht Erhaltungswürdig sei und erteilte die Abbruchgenehmigung mit der Begründung, dass es in Winterthur genügend vergleichbare Objekte gebe, deren Erhaltungswert höher zu Gewichten sei. Gleichzeitig wiege das öffentliche Interesse an einer zeitgemässen Weiterentwicklung des Quartiers schwer.
Heimatschutzgesellschaft interveniert und scheitert
Gegen diesen Entscheid regte sich Widerstand von Seiten der Winterthurer Heimatschutzgesellschaft. Es kam auch zu politischen Diskussionen. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Eigentümer zuvor lokale Wahlkampagnen unterstützt hatte. Im Stadtparlament wurde deshalb eine Anfrage zu möglichen Interessenkonflikten eingereicht. Hinweise auf eine formelle Befangenheit der beteiligten Stadträte ergaben sich jedoch nicht.
Die Heimatschutzgesellschaft suchte zuerst das Gespräch mit der Bauherrin und bestritt später den Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht lehnte ihren Rekurs jedoch 2016 ab. Dieses beurteilte das Haus zwar als schützenswert, gewichtete aber die Interessen der Eigentümerin stärker. 2020 erfolgte der Abbruch der Liegenschaft. An ihrer Stelle entstanden 17 neue Mietwohnungen.
Keller, Jonas: Nun wird das Büchi-Haus abgerissen, in: Der Landbote, 17.07.2020.
Gurtner, Christian: Stadträte entschieden für einen Bauherrn, der sie mit Geld unterstützt, in: Der Landbote, 02.02.2018.
Leutenegger, Marc: Dem Gericht nicht schützenswert genug, in: Der Landbote, 16.08.2017.
o.A.: Stadtrat verwehrt dem Eckhaus den Schutz, in: Der Landbote, 20.02.2016.
- Autor/In:
- Nadia Pettannice
- Letzte
- Bearbeitung:
- 26.05.2026