Wie und von wem der Lindbergwald in Oberwinterthur und der Andelwaldbach in Ricketwil genutzt werden darf, beschäftigte die Menschen bereits im Mittelalter. 1472 wurden die verschiedenen Interessen am Wald erstmals im das Dorfrecht von Oberwinterthur festgehalten. Darin hiess es, dass die Dorfbevölkerung von Oberwinterthur das Recht habe, für ihre Häuser Holz zu beziehen, und dass sie ihr Vieh in der Nacht im Wald weiden lassen dürfen. Im Gegenzug forderten die Junker vom Goldenberg, die als Vögte in Oberwinterthur für Recht und Ordnung sorgten, von den Leuten Abgaben. Die Vögte handelten im Auftrag des Klosters Petershausen von Konstanz, dem neben dem Lindberg- und dem Andelbachwald auch ein Grossteil des Dorfs Oberwinterthur gehörte. Die Aufsicht über den Wald hatte ein von den Vöten eingesetzter Förster, der täglich den Wald kontrollierte und schaute, dass kein Holz unrechtmässig geschlagen oder gesammelt wurde.